Sie können sich direkt mit mir in Verbindung setzen. Voraussetzung für die ambulante psychiatrische Pflege ist eine ärztliche Verordnung, die ich nach dem ersten Kennenlernen bei Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt oder Ihrer Psychiaterin / Ihrem Psychiater einfordere.

Die ambulante psychiatrische Pflege wird von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen. Der gesetzliche Selbstbehalt von 10% geht zu Lasten der Patientin / des Patienten und wird von den Krankenkassen in Rechnung gestellt.

Ab dem 65. Altersjahr wird im Kanton Bern eine Pateintenbeteiligung, die vermögens- und einkommensabhängig ist, berechnet. Diese beträgt maximal Fr. 15.95 pro Besuch.